d) Schuldbetreibungs- und Konkursbeschwerden 36 - Ausseramtliche Konkursverwaltung (Art. 237 Abs. 2 SchKG). Anforderungen an die Unabhängigkeit und die fachliche und charakterliche Eignung des ausseramtlichen Konkursverwalters. Der Umstand, dass der als Konkursverwalter gewählte Rechtsanwalt am selben Ort tätig ist wie der als einziger Verwaltungsrat der Konkursitin aufgetretene Rechtsanwalt und Präsident des dortigen Bezirksgerichts, vermag für sich allein die erforderliche Unabhängigkeit nicht in Frage zu stellen.