147 Sodann spricht der sachliche Zusammenhang zwischen der Kostenfrage und der Entschädigungsfrage für eine Mitbeurteilung des Entschädigungsbegeh- rens im Berufungsverfahren. Es lässt sich kaum ein sachlich bestechendes Argument dafür finden, dass im Fall, in dem der Kostenpunkt einer Sache im Rechtsmittelverfahren hängig und dort zu beurteilen ist, die Frage der Entschädigung in der gleichen Sache bei einer anderen Instanz (erstmals) geltend zu machen wäre. Im vorliegenden Fall ist dies um so weniger sinn- voll, als die Kostenauflage bei Teil-Einstellung und die Entschädigung eng zusammenhängen.