136 des Akkusationsprinzips dar, was einen Freispruch zur Folge habe. Die Vorinstanz erachtete demgegenüber die in der Anklageschrift vorgenom- mene Umschreibung der dem Angeklagten vorgeworfenen Tat als zureichend. a) Gegen Verfügungen des Staatsanwaltes kann gemäss Art.138 StPO wegen Rechtswidrigkeit und Unangemessenheit bei der Beschwerde- kammer des Kantonsgerichtes Beschwerde geführt werden. Gegenstand ei- ner solchen Beschwerde kann auch die Anklageverfügung bilden. Die An- klageschrift begründet die Anklageverfügung und bildet für das richterliche Hauptverfahren die prozessuale Grundlage;