Das bündnerische Befehlsverfahren ist ein summarisches Verfah- ren, das unter anderem zum Schutze eines bedrohten Besitzstandes (Art. 928 ZGB) zulässig ist (Art. 146 ZPO). Die Tatsache, dass Amtsbefehle vielfach zu einem endgültigen Eingriff in die Rechtssphäre des Betroffenen führen, obwohl sie bloss aufgrund summarischer Kognition und damit ohne volle Sach- und Rechtsprüfung ergangen sind, ruft indes zu einer genauen Bestimmung des im Befehlsverfahren Durchsetzbaren.