Anderseits sei der zweite Mietvertrag einzig deshalb abgefasst worden, da dem ersten Familiennach- zugsgesuch aufgrund der zu kleinen Wohnung nicht habe stattgegeben wer- den können. Werde aber ein zweites Gesuch gestellt, so müsse die Bewilli- gungsbehörde davon ausgehen können, dass ihr in einem von ihr beanstandeten Punkt korrekte Unterlagen eingereicht würden. Streitgegen- stand bildet somit die Frage, ob J. eine garantenähnliche Stellung gegenüber der Fremdenpolizei zugekommen ist oder nicht. Für die inhaltliche Richtigkeit einfach-schriftlicher Verträge bedarf es gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ebenfalls besonderer Garan- tien (BGE 120 IV 29 E.e).