128 selbstredend nicht bindenden Schluss gekommen war, dass ein Laie die Wohnung wohl als 2-Zimmmer-Wohnung bezeichnen würde. Zusammenfas- send hielt J. im zweiten Mietvertrag somit die Unwahrheit fest. b) Wie gesehen wird eine Falschbeurkundung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB dadurch begangen, dass eine rechtlich erhebliche Tatsache in der Ab- sicht, jemandem einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, unrichtig be- urkundet wird.