Es ist unbestritten, dass die zur Diskussion stehende Wohnung zwei Zimmer, eine Wohnküche und ein Bad/WC umfasst. Aufgrund dieser Angaben kann die Wohnung si- cherlich als grosse 2-Zimmer-Wohnung, jedoch aber höchstens als 2 1/2-Zim- mer-Wohnung qualifiziert werden. Auf dem Immobilienmarkt würde sie denn auch nicht als 3-Zimmer- Wohnung durchgehen, wird eine Küche doch nicht als zusätzliches Zimmer mitgezählt. Wie die Staatsanwaltschaft sodann zu recht anführt, wird aus einer grossen 2-Zimmer-Wohnung auch dann kei- ne 3-Zimmer- Wohnung, wenn es die gebotenen Platzverhältnisse erlauben würden, eine weitere Trennwand einzubauen.