27 - Betreibung auf Grundpfandverwertung (Art. 151 ff. SchKG); Maximalgrundpfandverschreibung (Art. 794 Abs. 2 ZGB). I n der Betreibung auf Grundpfandverwertung gestützt auf eine Maximalhypothek kann nur für den Höchsthaftungsbetrag, nicht aber für die den Höchsthaftungsbetrag übersteigende Forderung, provisorische Rechtsöffnung (Art. 82 SchKG) erteilt werden.