Ist eine Geldsumme als Sicherheit vorgesehen, so besteht eine gewisse Ähnlichkeit mit der Voll- streckung von Geldforderungen, denn in beiden Fällen ist die Betreibung auf Geld ausgerichtet. Bei der Betreibung auf Geldzahlung erhält aber der Gläubiger Eigentum am bezahlten Geld, währenddem bei der Betreibung auf Sicherheitsleistung dem Gläubiger nur ein beschränktes dingliches Recht, ein Pfandrecht, am hinterlegten Geld bestellt wird (Wesen und Be- deutung der Betreibung auf Sicherheitsleistung in Lehre, Rechtsprechung