Materielle Rechtskraft bedeutet, dass das Urteil für spätere Prozesse der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger verbindlich ist. Im Zivilprozess hat die materielle Rechtskraft der Sachurteile, das heisst der Urteile, die im Gegensatz zu den sogenannten Prozessurteilen über das Bestehen oder Nichtbestehen des streitigen Anspruchs entscheiden, die Bedeutung, dass die Entscheidung über den streitigen Anspruch endgültig gefallen ist und selbst durch einen neuen Prozess nicht mehr umgestossen werden kann. Der Rechtsöffnungsentscheid stellt für die in Betreibung gesetzte Forderung kein Sachurteil dar.