Befindet sich nun ein Gläubiger im Besitz eines solchen ti- tolo di esecuzione, so hat er diesen, wie auch den hier interessierenden pre- cetto, dem Schuldner zukommen zu lassen. Mit letzterem hat der Gläubiger den titolo di esecuzione zu spezifizieren, indem er dem Schuldner anzeigt, welchen Betrag er von diesem schliesslich fordert. Zusätzlich hat der pre- cetto die Ankündigung zu enthalten, dass, werde die Schuld nicht innerhalb einer vom Gläubiger auf mindestens 10 Tage anzusetzenden Zahlungsfrist beglichen, die eigentliche Zwangsvollstreckung beantragt werde (Art. 479f.