Damit gelten nicht nur klassische Urteile als vollstreckungsfähig, sondern grundsätzlich alle Entscheidungen von Gerichten, die einem Bürger etwas zusprechen oder aberkennen. Bezieht 107 sich eine Ent- scheidung ihrem Inhalt nach jedoch nur auf das Territorium des Gerichts- staates, ist die Vollstreckbarerklärung derselben selbstredend ausgeschlos- sen. Als Beispiel hierfür kann unter anderem der unwidersprochene schweizerische Zahlungsbefehl angeführt werden, ist dieser doch nicht auf