106 4. Wie gesehen, erging der precetto nach Inkrafttreten des LugÜ in Italien. Da sich dieser inhaltlich aber auf Unterhaltsverpflichtungen bezieht, ist einmal das Verhältnis zwischen dem LugÜ einerseits und dem HUVÜ andererseits zu untersuchen. Wie schon erwähnt, lässt das LugÜ, in dessen Anwendungsbereich auch die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen fallen würde, das HUVÜ unberührt (Art. 57 Abs. 1 LugÜ).