Lire 450 000.- an deren Unterhalt zu bezahlen. Anderseits legte R. das «atto di precetto» (nachfolgend precetto genannt) vor, welches ihre italienischen Rechtsvertreter am 9. März 1996 abgefasst ha- ben und 4 Tage später in von amtlicher Stelle beglaubigter Abschrift zu- handen von D. bei der Post aufgegeben wurde. Neben den ausstehenden Unterhaltszahlungen bis Februar 1996 wurden dort zusätzlich weitere An- sprüche geltend gemacht, die aus Nebenkosten einer in Italien im Jahre 1992 wegen der ausgebliebenen Unterhaltszahlungen eingeleiteten und mangels verwertbarer Vermögensgegenstände scheinbar erfolglos verlaufenen Be- treibung und den Kosten für den precetto selbst herrühren.