104 bzw. 31. Dezember 1992 in Kraft getreten ist, erfuhr die Rechtslage jedoch eine einschneidende Änderung. So ersetzt das LugÜ in seinem Anwen- dungsbereich unter anderem auch das Übereinkommen von 1933 (Art.55 LugÜ), wobei übergangsrechtlich vorausgesetzt wird, dass es sich um die Vollstreckung von Entscheidungen oder öffentlichen Urkunden handelt, die nach Inkrafttreten des LugÜ ergangen sind (Art. 56 Abs. 2 LugÜ).