4 c). - Die in einem richterlichen «verbale separazione coniugi» als vorsorgliche Massnahme im Scheidungsverfahren festgesetzte Unterhaltsverpflichtung ist gemäss Art. 4 Abs. 2 HUVÜ in der Schweiz vollstreckbar und stellt einen definitiven Rechtsöffnungstitel dar (Erw. 5).