Beide halten treuhänderisch für den Kur- und Verkehrsver- ein je eine Pflichtaktie. Diese Stellung wäre von Belang, wenn das Schieds- gericht, in welches Rechtsanwalt M. Einsitz nehmen soll, eine Streitsache zu entscheiden hätte, in der die Casino AG oder der Kur- und Verkehrsverein, der 265 der 300 Aktien dieser Gesellschaft hält, Partei wären. Dem ist aber gerade nicht so, vielmehr geht es um eine Angelegenheit, welche A. per- sönlich betrifft und in welche die genannten juristischen Personen nicht im geringsten einbezogen sind.