Nach Meinung der Gesuchstellerin soll Rechtsanwalt M. nicht mehr über die erforderliche Unabhängigkeit verfügen, weil er und A. dem Rotary Club angehörten und sich dadurch seit Jahren kennen würden. Die Mit- gliedschaft in einem Serviceclub oder einem anderen Verein führt nun aber in aller Regel nicht zu derart engen Bindungen zwischen den einzelnen An- gehörigen, dass allein deswegen bereits Zweifel an der Unvoreingenom- menheit eines Schiedsrichters aufkommen müssen.