Im Verhal- ten von Rechtsanwalt M. darf deshalb nicht einfach ein Eingeständnis gese- 99 hen werden, dass er selber an seiner Unabhängigkeit zweifle, dies um so we- niger, als er in der Folge ja ausdrücklich erklärte, dass er trotz der unbe- strittenen (im folgenden noch einzeln zu behandelnden) Beziehungen im- stande sei, die Streitsache objektiv, unbesehen der Person der anderen Partei zu beurteilen. Nach Meinung der Gesuchstellerin soll Rechtsanwalt M. nicht mehr über die erforderliche Unabhängigkeit verfügen, weil er und A. dem Rotary Club angehörten und sich dadurch seit Jahren kennen würden.