Wenn zwischen einer Partei und einem Richter gewisse Beziehungen bestehen, kommt es indessen nach der Erfahrung im- mer wieder unbesehen deren Intensität zu Diskussionen über die richterli- che Unabhängigkeit. Es war deshalb durchaus angebracht, dass Rechtsan- walt M. die Kontakte zu A. von Anfang an offenlegte, um dadurch der Gegenpartei Gelegenheit zu geben, sich über eine allfällige Ablehnung klar zu werden, bevor das Schiedsgericht seine Tätigkeit aufnimmt.