- Die blosse Mitgliedschaft einer Partei und des von ihr bezeichneten Schiedsrichters im selben Serviceclub begründet, wenn nicht ein enges Freundschaftsverhältnis besteht, für sich allein keine berechtigten Zweifel an seiner Unabhängigkeit (Art. 180 Abs. 1 lit.c IPRG). Dasselbe gilt für die Mitgliedschaft im selben Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft, wenn das Schiedsgerichtsverfahren eine persönliche Angelegenheit der Partei und nicht eine solche der Gesellschaft oder des Aktionärs, für die die beiden Verwaltungsräte treuhän-