21 - Anfechtung von Kostenentscheiden (Zusammenfassung der Rechtsprechung). Zu unterscheiden ist zwischen der Anfechtung der Kostenverteilung in einem (Sach- oder Prozess-) Urteil, die mit dem gegen das Urteil gegebenen Rechtsmittel zu erfolgen hat; der Anfechtung der Kostenhöhe, die mittels Beschwerde an den Kantonsgerichtsausschuss (Art. 13 VO über Verfahrenskosten und Entschädigungen im Zivilverfahren) zu erfolgen hat; und der Anfechtung selbständiger Kostenentscheide, gegen die gemäss Art. 232 Ziff. 7 ZPO ebenfalls die Beschwerde an den Kantonsgerichtsausschuss gegeben ist.