2 - Ehescheidung; Vereinbarungen über die Nebenfolgen ( Art. 158 Ziff. 5 ZGB). Ein während hängiger Berufung abgeschlossener Vergleich über die güterrechtliche Auseinandersetzung stellt eine genehmigungspflichtige Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung dar. Umfang der gerichtlichen Überprüfung; Zulässigkeit der Vereinbarung einer Konventionalstrafe (Art. 160 ff. OR).