Aufgrund der Akten- lage kann sodann davon ausgegangen werden, dass die Berufungsklägerin in rechtlicher Hinsicht genügend aufgeklärt worden ist. Sie wird um die Be- deutung des Verschuldens an der Ehezerrüttung bei der Rentenfrage ge- wusst haben. Mit diesem Wissen war sie wieder bereit, auf eine Rente zu verzichten. 3. Der Richter hat eine Scheidungskonvention auf ihre rechtliche 11 Zulässigkeit im engeren Sinne, unter dem Gesichtspunkt der sachlichen An- gemessenheit und auf ihre Klarheit zu überprüfen. Soweit lediglich vermö- gensrechtliche Beziehungen zwischen den Ehegatten selber in Frage stehen,