Sie wusste um die sachlichen Grundlagen und das Wesen des Verzichts. Sie wusste vielmehr nicht sicher, welche rechtlichen Folgen die Tatsache, dass sie mit dem Zeugen K eine ehewidrige Beziehung eingegangen ist, haben wird. Es war offen, ob ihr das Gericht aufgrund die- ser Tatsache einen Rentenanspruch zuerkennen würde. Über die rechtliche Würdigung des dem Verzicht zugrunde liegenden Sachverhaltes bestand kei- ne Gewissheit. Diese Unsicherheit wurde nun durch Abschluss einer Schei- dungsvereinbarung bewusst ausgeschaltet, beziehungsweise in Kauf genom- men.