9 auf die Aus- richtung eines Unterhaltsbeitrages durch ihren Ehemann verzichtet. Bereits der zeitliche Ablauf zwischen den einzelnen Vereinbarungen und deren Konnexität schliessen einen Sachverhaltsirrtum aus. Wie die Berufungsklä- gerin sodann erklärte, war ihr die Bedeutung und Tragweite eines solchen Rentenverzichts bewusst. Sie habe darauf verzichtet, da sie stets davon aus- gegangen sei, sie hätte keinen Anspruch auf eine Rente, weil sie nach Weg-