Die nämliche Auskunft habe sie dann von ihrer damaligen Rechtsvertreterin erhalten. Als man sich auf die Aufteilung der Austritts- leistung der Vorsorgeeinrichtung des Ehemannes geeinigt habe, sei nie die Rede davon gewesen, dass diese Lösung in irgendwelchem Zusammenhang mit ihrem Verzicht auf eine Rente stehe. Ihr sei stets bewusst gewesen, dass sie auf eine Rente verzichte; dies aber aufgrund falscher Vorstellungen über ihre Ansprüche. Die Aufzeichnung der Chronologie der Ereignisse zeigt, dass die Parteien innerhalb von eineinhalb Jahren drei Vereinbarungen abgeschlos- sen haben. Die Berufungsklägerin hat dreimal ausdrücklich