Am 14. Mai 1996 reichte der heutige Rechtsvertreter der Berufungsklägerin die Berufung ein und gab der Gegenpartei gleichzeitig die Anfechtung der von der Vorinstanz genehmigten Scheidungskonvention vom 30.Oktober 1995 hinsichtlich de- ren Ziffer 6 bekannt. Gemäss Aussagen der Parteien anlässlich der richterlichen Befragung wurden sie bei Abschluss der Trennungsvereinbarung von Mitarbei- tern der Sozialdienste Chur und Thusis beraten. Diese Vereinbarung sei dann vom heutigen Rechtsanwalt des Berufungsbeklagten überprüft wor- den.