Zusätzlich wurden die Indexierung dieser Unterhaltsbeiträge und die Aufteilung der Austrittsleistung der Vorsorgeeinrichtung des Berufungsbeklagten verein- bart. Am 9. November 1995 erfolgte durch den Rechtsvertreter des Berufungsbeklagten die Einlage der Konvention ins Recht mit dem Antrag