Inhaltlich stimmt die Scheidungs- konvention mit den mit der Trennungsvereinbarung getroffenen Regelun- gen überein. Die Berufungsklägerin verzichtete somit mit der Scheidungs- konvention zum zweiten Mal auf eine Frauenrente. Am 8. Juni 1995 stellte der Berufungsbeklagte das 9 Vermittlungsbegehren. Anlässlich der Vermitt- lungsverhandlung vom 22. Juni 1995 forderte die Berufungsklägerin erst- mals eine monatliche Rente von Fr. 800.-. Mit Prozessantwort und Wider- klage vom 6. Oktober 1995 wurde dieses Begehren aufrechterhalten und der