In 329 Fällen (21 %) gelang es, ei- nen Vergleich zu erzielen, 288 (18 %) Klagen wurden zurückgezogen und 112 (7 %) wurden im Vermittlungsstadium anerkannt (vgl. Jahresbericht 1995 des Kantonsgerichts, Statistischer Teil, Tabelle 1 und 2). Aus ihrem Zweck und der Stellung im zivilprozessualen Verfahren erlangt die Vermitt- lungsverhandlung die Bedeutung einer Prozessvoraussetzung.