Indem unnötiges Prozessieren vermieden wird, werden schliesslich auch die staatli- chen Gerichte zeitlich und finanziell entlastet. Welche Bedeutung dem Ver- mittlungsverfahren bei der Konfliktlösung zukommt, zeigt sich etwa darin, dass im Jahre 1995 bei insgesamt 1567 durch die Vermittler als Friedens- richter behandelten Rechtsstreitigkeiten lediglich in knapp 54 % der Fälle der Leitschein ausgestellt werden musste. In 329 Fällen (21 %) gelang es, ei- nen Vergleich zu erzielen, 288 (18 %) Klagen wurden zurückgezogen und 112 (7 %) wurden im Vermittlungsstadium anerkannt (vgl. Jahresbericht 1995 des Kantonsgerichts, Statistischer Teil, Tabelle 1 und 2).