98 schützt. Es stellen sich keine unnötigen Kosten ein. Der Sühneversuch liegt aber auch im Interesse der Gesellschaft an der Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Denn das Vermittlungsverfahren versteht sich als anderes Mittel der Konfliktlösung anstelle der urteilsmässigen Entscheidung. Indem unnötiges Prozessieren vermieden wird, werden schliesslich auch die staatli- chen Gerichte zeitlich und finanziell entlastet.