94 Erledigung. Gemäss dem vom Bundesamt für Polizeiwesen, Sektion Inter- nationale Rechtshilfe, herausgegebenen praktischen Führer wäre eine Min- destdauer von 6 Monaten zu erwarten gewesen. Wohl beanspruchte die kon- krete Zustellung demnach beinahe das Dreifache, beziehungsweise bei der Vorladung des Vermittlers das Zweifache des ohne Gewähr vom Bundesamt angegebenen Zeitraums. Dass der Vermittler und die Vorinstanz fortan das Verfahren in Wahrung der ebenfalls berechtigten Interessen des Kläger vor- antreiben wollten, ist insofern auch verständlich.