Die Zustellung der Vorladung zur Vermittlungsverhandlung bean- spruchte 11 Monate. In bezug auf die erste, sehr zeitintensive Zustellung gilt allerdings zu bemerken, dass drei Monate nur schon deshalb verstrichen, weil die Urkunde vom BAP zurückgesandt werden musste, da eine Übersetzung ins Arabische fehlte. Erstaunlich ist schliesslich, dass die saudischen Behörden in einer ersten Antwort vom 18. April 1993 auf die Note Nr. 354 der schweizerischen Botschaft vom 18. November 1992 Bezug nehmen.