55 Abs. 2 ZPO nicht enthalten. Mit 91 diesen beiden an den Beschwerdeführer gelangten Mitteilungen wurden demnach die Vorausset- zungen für eine Ediktalzitation nicht geschaffen. 6. In der Praxis wird eine Ediktalzitation darüber hinaus noch dann als zulässig erachtet, wenn die effektive Zustellung trotz grösstem Bemühen