88 ein Staat - wie im vorliegenden Fall Saudi-Arabien - die Rechtshilfe nur auf dem diplomatischen Weg, so haben grundsätzlich alle Akte eines Verfahrens diesen Weg zu gehen, da die ge- richtliche Zustellung von Urkunden allgemein zu den richterlichen Prozess- handlungen gehört, die ausserhalb des eigenen Staatsgebietes nicht ohne