Im übrigen hat die Beschwerdegegnerin auch im Inventarblatt zur Ermittlung der wertrich- tigen Versicherungssumme die Anzahl der im gleichen Haushalt lebenden Personen mit drei angegeben, was von der Versicherung nicht beanstandet worden war. Aufgrund dieser Angaben erfolgte auch die Prämienberech- nung für ein Versicherungsrisiko, welches die entsprechende Anzahl Perso- nen miteinschliesst und nicht lediglich die Versicherungsnehmerin allein.