86 daraus gezogene rechtliche Schluss bezüglich des Wohnsitzes erweist sich als richtig. b) Eine zweite Frage stellt sich hinsichtlich der Hausgemeinschaft von A. mit seiner Mutter. Ein Hinweis auf eine bestehende Hausgemein- schaft ist die Tatsache, dass die Anschrift von A. zum Zeitpunkt des Scha- denereignisses mit der Wohnadresse der Mutter übereinstimmte. Dass A.