18 - Versicherungsvertrag (Art. 1 ff. VVG); Hausratversicherung. - Anspruchsberechtigt ist das als Versicherungsnehmer auftretende Familienhaupt und nicht der Hausgenosse, dessen Hausrat mitversichert ist (Art. 17 Abs. 2 VVG, Art. 332 Abs. 3 ZGB) (Erw. 3). - In Hausgemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer lebender Familienangehöriger; bejaht für einen auswärts studierenden Sohn, der seine Schriften am Ort der Hausgemeinschaft hinterlegt hat (Art. 23, Art. 26 ZGB) (Erw. 4).