Eine Korrektur dieser Messung ist jedoch dann angebracht, wenn die Pflanze auf aufgeschüttetem Boden steht. Diesfalls ist die Differenz zum gewachsenen Boden hinzuzuzählen, ansonsten eine Umgehung der Vorschrif- ten betreffend Maximalhöhe natürlich allzu leicht möglich wäre. ZB 19/96 Urteil vom 2. Juli 1996