Der Gesetzeswortlaut selber liefert keinen Anhaltspunkt dafür, dass derartige Niveauunterschiede zu berücksichtigen sind. Dies obwohl das Ge- setz erst im Jahre 1994 revidiert wurde, das Problem auf der Hand liegt und sich in der Lehre dazu kontroverse Meinungen finden. Wie bereits ausführ- lich dargelegt, handelt es sich bei der Messmethode um eine untergeordne- te Frage, welche das Ergebnis - also das Ausmass, in welchem die Sträucher zurückgeschnitten werden müssen - in der Regel nur geringfügig beeinflus-