II. Urteile des Kantonsgerichtsausschusses a) Zivilrechtliche Beschwerden 16 - Pflanzen; Lebhag (Art. 96 Abs. 1 Ziff. 4, Art. 101 Abs. 2 EG zum ZGB). - Unverjährbarkeit des Anspruchs auf das jährliche Zurückschneiden (Erw. 1). - Das Zuwarten mit der Geltendmachung des unverjährbaren Anspruchs auf das Zurückschneiden stellt - wie die Geltendmachung überhaupt - grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB) dar (Erw. 2a). - Messmethode zur Bestimmung der «Höhe» des Lebhags.