b) Strafurteile 14 - Verfahren gegen Abwesende (Art. 123 StPO); Wiederaufnahme unter der Bedingung freien Geleits? - Zuständigkeit des Gerichtspräsidenten zum Entscheid über die Gewährung des freien Geleits (Art. 101 StPO) ( Erw. 2 a). - Voraussetzungen für die Gewährung des freien Geleits (Art. 80 Abs. 4 StPO) (Erw. 2). - Auf ein Wiederaufnahmegesuch unter der Bedingung der (abgelehnten) Gewährung des freien Geleits ist nicht einzutreten, mit der Folge, dass das Abwesenheitsurteil gemäss Art. 123 Abs. 4 StPO in Rechtskraft erwächst (Erw. 3).