Der in bezug auf die Frage der Medikamenteneinnahme unzweideutige Punkt 9.6 wurde somit unzweifelhaft falsch beantwortet. Er hätte sowohl nach sub- jektiven wie objektiven Kriterien nur mit «ja» beantwortet werden können. Aber auch die Frage nach einer speziellen Behandlung musste dem Antragsteiler unmissverständlich in Erinnerung rufen, dass er seit Jahren wegen Hypertonie in Behandlung war. Nach Aussagen seines Arztes war der Verstorbene über seine Krankheit und deren Tragweite aufgeklärt worden. Er wusste unzweifelhaft um diese gesundheitliche Störung.