Der Verstorbene hätte die Frage nach der Medikamenteneinnahme nicht mit «nein» beantworten dürfen. Er nahm täglich Medikamente ein. Dass dies wie ein tägliches Ritual erfolgte, spielt hier keine Rolle, ebensowenig dass er sich subjektiv wohl fühlte. Irre- levant ist auch die Frage, ob die Versicherung bei Kenntnis der Krankheit denselben Versicherungsvertrag beziehungsweise überhaupt einen Versiche- rungsvertrag mit dem Antragsteller abgeschlossen hätte oder nicht. Der in bezug auf die Frage der Medikamenteneinnahme unzweideutige Punkt 9.6 wurde somit unzweifelhaft falsch beantwortet.