67 Teilweise können sich einzelne Fragen auf mehrere Sachverhalte beziehen. Aus diesem Grunde werden als Hilfe für den Antragsteller oft einzelne Bei- spiele angeführt. Von diesen muss nicht immer jede einzelne Angabe im konkreten Fall auf den Antragsteller zutreffen. Besteht aber die Möglich- keit, dass auch nur ein einziger Tatbestand zutreffen könnte, hat der An- tragsteller mit einem «ja» zu antworten. Weitere, eingehendere Abklärun- gen sind dann der Versicherung überlassen. Der Verstorbene hätte die Frage nach der Medikamenteneinnahme nicht mit «nein» beantworten dürfen.