Trifft auch nur eine dieser Behandlungen auf den Versi- cherungsnehmer zu, so kann aber die ganze Frage nicht anders als mit «ja» beantwortet werden. Es liegt offensichtlich an der Versicherung, im An- schluss an die Antragstellung genauer abzuklären, welche der in einer ein- zelnen Frage aufgeführten Teilbereiche auf den jeweiligen Versicherungs- nehmer zutreffen. 66 Zweck des Fragebogens ist, der Versicherungsgesellschaft die Gelegenheit zu bieten, gegebenenfalls weitere notwendige Untersuchungen vorzunehmen. Es liegt im Wesen eines derartigen Fragebogens, dass jeweils zu bestimmten Teilbereichen spezifische Fragen gestellt werden.