Dies gilt umso mehr, als im Fragebogen nach einer Medikamenteneinnahme von mehr als einem Monat gefragt wird. Damit kam zum Ausdruck, dass auch unbedeutendere, während rela- tiv kurzer Zeit mit Medikamenten behandelte, gesundheitliche Störungen anzugeben waren und eine über Jahre hinweg bestehende Krankheit nicht verschwiegen werden durfte. Zwar besteht, wie der klägerische Rechtsvertreter ausgeführt hat, die Frage 9.6 aus zwei Teilfragen, welche beide unterschiedlich beantwortet werden könnten. Trifft auch nur eine dieser Behandlungen auf den Versi- cherungsnehmer zu, so kann aber die ganze Frage nicht anders als mit «ja» beantwortet werden.