68 rufungskläger sich so weitgehend binden wollten. Im weiteren ist zu beach- ten, dass zwischen dem geleisteten Entgelt für das Mähen der Parzelle 281 in Höhe von Fr. 80.- bis Fr. 100.- pro Jahr und dem Wert der Parzelle, wel- cher sich aus dem Zuschlagspreis bei der Versteigerung ersehen lässt, ein krasses Missverhältnis besteht. Ebenso erscheint das bezahlte 2jährliche Entgelt im Verhältnis zur genutzten Fläche - immerhin 14386M gemäss Steigerungsbedingungen und Steigerungsprotokoll - als sehr gering.